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OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2004 - 16 B 2371/04 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Dezember 2004 - 16 B 2371/04 (https://dejure.org/2004,24752)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Aachen, 07.10.2004 - 2 L 857/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2004 - 16 B 2371/04
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2015 - L 7 AS 139/15 Dementsprechend wurden auch während der Geltung des BSHG Unterkunftskosten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zugesprochen, ohne dass die Erhebung einer Räumungsklage Voraussetzung war (vergl. hierzu nur OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.12.2004 - 16 B 2371/04).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2016 - L 7 AS 803/16
Grundsicherungsleistungen
Dementsprechend wurden auch während der Geltung des BSHG Unterkunftskosten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zugesprochen, ohne dass die Erhebung einer Räumungsklage Voraussetzung war (vergl. hierzu nur OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.12.2004 - 16 B 2371/04). - LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2015 - L 7 AS 1729/15 Soweit in der Instanzrechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten oder jedenfalls erwogen wird, ein Mieter, der Sozialleistungen einer öffentlichen Stelle beziehe, genüge seinen Pflichten zur Beschaffung der zur Entrichtung der Miete benötigten Geldmittel bereits dann, wenn er alles ihm Obliegende und Zumutbare getan habe, um die öffentliche Stelle zur pünktlichen Zahlung der für seine Unterkunft geschuldeten Miete zu veranlassen (LG Bonn…, Beschluss vom 10. November 2011 - 6 T 198/11, juris Rn. 5;… Urteil vom 6. November 2014 - 6 S 154/14, juris Rn. 15; LG Wiesbaden, WuM 2012, 623, 624; ähnlich LG Berlin, NZM 2013, 121, 122; WuM 2014, 607 f.), trifft dies nicht zu." Dementsprechend wurden auch während der Geltung des BSHG Unterkunftskosten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zugesprochen, ohne dass die Erhebung einer Räumungsklage Voraussetzung war (vergl. hierzu nur OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.12.2004 - 16 B 2371/04).